Mit Immobilien befasse ich mich zum einen im Zusammenhang mit dem Familien- und Erbrecht.
Oftmals müssen Regelungen darüber getroffen werden, wie mit einem gemeinsamen Haus im Rahmen von Trennung und/oder Scheidung verfahren werden soll.
Wie verhält es sich, wenn einer Alleineigentümer des Hauses ist oder aber das Haus beiden Ehegatten gehört? Was tun, wenn einer der Ehegatten im Haus wohnen bleiben möchte oder aber das Haus verkauft werden soll?
Diese und weitere sich in diesem Zusammenhang stellende Fragen beantworte ich Ihnen gerne in einem ruhigen und persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.
Zum anderen sind Immobilien und damit in Zusammenhang stehende Rechtsfragen aber auch wesentlicher Bestandteil meiner Tätigkeit als Immobilienverwalterin.
Einige meiner Mandanten wollten sich nicht länger mit der zeitraubenden, rechtlich immer komplizierter werdenden Verwaltung ihrer Immobilien belasten. Sie haben diese daher in die Hände unseres Zweiges "Immobilienverwaltung" gelegt. Sie genießen seither eine Art "Rund-um-Sorglos-Paket", da sie sich um die Mietkontenverwaltung, Mietverträge, das Mietrecht und die Nebenkostenabrechnungen nicht mehr persönlich kümmern müssen.
Gerne können Sie in meiner Kanzlei anrufen und Ihre Fragen stellen, wenn Sie an einer Verwaltung Ihrer Immobilie interessiert sind.