Als langjährige Dozentin im Familienrecht und auf Grund meiner seit mehr als fünfundzwanzig Jahren schwerpunktmäßigen Tätigkeit in diesem Bereich, verfüge ich auf diesem Gebiet über Fachkompetenz und Einfühlungsvermögen und stehe Ihnen gerne für Ihre sicherlich drängenden Fragen zur Scheidung, zum Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie zum Zugewinnausgleich und zum Versorgungsausgleich zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang helfe ich Ihnen nicht nur dabei, Ihre Rechte konsequent durchzusetzen, sondern stehe Ihnen auch gerne vermittelnd zur Seite, in dem ich Scheidungsfolgenvereinbarungen entwerfe und so dazu beitrage, langwierige und teure gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Meine Kanzleistruktur bietet gerade in diesem sensiblen Bereich die nötige ruhige, persönliche Atmossphäre und eine dem komplexen Rechtsgebiet angepasste, individuelle Beratung.
Häufige Aspekte meiner anwaltlichen Beratung im Mietrecht sind sowohl Vermieter- als auch Mieterinteressen. Hierzu gehören Mietzinserhöhungen, Kündigungen, Kündigungs- und Räumungsklagen, Minderungsanlässe, Mängelanzeigen und der Kündigungsschutz.
Im Wohnungseigentumsrecht liegen die rechtlichen Fragestellungen oft im Bereich der Kompetenzen der Eigentümerversammlung, der rechtlichen Wirksamkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung sowie der Rechte des einzelnen Eigentümers gegenüber der Gemeinschaft.
Im Rahmen des Immobilienrechts prüfe ich Ihre Verträge im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie und unterstütze Sie bei Finanzierungsfragen zum Beispiel im Zusammenhang mit Anschlussfinanzierung und ähnlichen Fragestellungen.
Auf diesem Gebiet beschränkt sich meine Tätigkeit nicht nur auf die Durchsetzung vertraglicher Pflichten wie Kaufpreiszahlung/Mahnbescheide und das Gewährleistungsrecht, sondern umfasst auch den Entwurf von rechtssicheren Verträgen in den verschiedensten Rechtsgebieten.
Für nähere Informationen zu diesem Thema genügt ein kurzer Anruf.