Nach meinem Studium in Münster und meinem Referendariat am Landgericht Wuppertal habe ich nach Ableistung meines 2. Staatsexamen zunächst ein Jahr als Rechtsanwältin bei der Stadtverwaltung Mettmann gearbeitet.
1994 habe ich meine Kanzlei gegründet und war in den folgenden Jahren darüber hinaus als Dozentin für Familienrecht an der Fachhochschule Düsseldorf tätig. Zudem habe ich als Mitautorin an einem juristischen Kommentar zum Sozialgesetzbuch gearbeitet. Aus dieser Zeit resultiert mein starkes Interesse und Engagement im Familienrecht. Ein Gebiet, das mir auf Grund der in diesem Bereich besonders wichtigen intensiven Kommunikation mit meinen Mandanten nach wie vor besonders am Herzen liegt.
In den letzten Jahren hat sich in meiner Kanzlei jedoch noch ein weiterer Schwerpunkt im Bereich des
Miet- und Immobilienrechts entwickelt, so dass ich mein Aufgabenfeld als Rechtsanwältin um die Tätigkeit als Immobilienverwalterin erweitert habe.
Meine Fähigkeiten im Bereich der Entwicklung und Abfassung von Verträgen, verbunden mit einer entsprechenden Vortragstätigkeit, durfte ich in den letzten Jahren in den verschiedensten Zusammenhängen immer wieder unter Beweis stellen. Meine Kenntnisse auf diesem Gebiet kann ich im Familienrecht bei dem Entwurf von Scheidungsfolgenvereinbarungen, aber auch bei der Prüfung von Immobilienkaufverträgen gewinnbringend für meine Mandanten einsetzen.