Nach meinem Studium in Münster und meinem Referendariat am Landgericht Wuppertal habe ich nach Ableistung meines 2. Staatsexamens zunächst ein Jahr als Rechtsanwältin bei der Stadtverwaltung Mettmann gearbeitet.
1994 habe ich meine Kanzlei gegründet und war in den folgenden Jahren darüber hinaus als Dozentin für Familienrecht an der Fachhochschule Düsseldorf tätig. Zudem habe ich als Mitautorin an einem juristischen Kommentar zum Sozialgesetzbuch gearbeitet. Aus dieser Zeit resultiert mein starkes Interesse und Engagement im Familienrecht. Ein Gebiet, das mir auf Grund der in diesem Bereich besonders wichtigen intensiven Kommunikation mit meinen Mandanten auch nach über 30 Jahren nach wie vor besonders am Herzen liegt.
In den letzten Jahren hat sich in meiner Kanzlei durch meine Tätigkeit im Rahmen von Ehescheidungsverfahren ein Schwerpunkt im Bereich der Abfassung von Scheidungsfolgevereinbarungen gebildet.
Diese bedürfen zwar im Zusammenhang mit Verfügungen über Grundstücke und wegen der nötigen Vollstreckbarkeit oftmals der notariellen Beurkundung, müssen aber zudem wichtige familienrechtliche Inhalte enthalten, die von Notaren in der Beratung und Abfassung der Urkunde aber oftmals nicht abgedeckt werden. Darüber hinaus dienen rechtssichere Formulierungen in solchen Vereinbarungen einem dauerhaften Rechtsfrieden, der gerade in familienrechtlichen Angelegenheiten aufgrund der häufigen Beteiligung von Kindern im Rahmen der Unterhalts-, Umgangs- und Sorgerechtsregelungen von besonderer Bedeutung ist.
Meine Fähigkeiten im Bereich der Entwicklung und Abfassung von Verträgen im Familienrecht, aber auch in anderen Rechtsgebieten, konnte ich in meiner langjährigen Praxis immer weiter vertiefen und gewinnbringend für meine Mandanten einsetzen.